GENICT erbringt seine Dienstleistungen und Angebote für den jeweiligen Vertragspartner (im folgenden Auftraggeber genannt) ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen am Firmensitz von GENICT zur Einsicht auf, zusätzlich sind sie online auf www.GENICT.com abrufbar und auf Wunsch auch in schriftlicher Form erhältlich. Der Auftraggeber bestätigt in Form seiner Unterschrift, Kenntnis von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genommen zu haben und diese als Vertragsgrundlage anzuerkennen.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber per Brief oder E-Mail mitgeteilt. Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen, sofern GENICT die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Auftraggebers ändert. GENICT weist den Auftraggeber auf dieses Kündigungsrecht hin. Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf dieses Monats wirksam.
Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen GENICT und dem Auftraggeber treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft. Änderungen bedürfen der Schriftform.
GENICT erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach vereinbarten Leistungsangebot. Alle Leistungen werden auf Grundlage dieser AGB ausgeführt.
Vereinbarte Termine werden durch GENICT möglichst eingehalten, sind jedoch freibleibend. Ansprüche wegen Verzugs kann der Auftraggeber nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens GENICT nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist geltend machen.
Die Preise von GENICT sind, wenn nicht anders angegeben, Nettopreise. Es wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 20%) erhoben.
Alle Zahlungen sind nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu leisten, sofern nicht abweichende, schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Für den Fall, dass der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, schuldet er nach einmaliger Abmahnung und einer weiteren 14 –tägigen Zahlungsfrist vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10% jährlich.
Dienstleistungen werden je nach Vereinbarung im Voraus, laufend während des Geltungszeitraumes oder nach Beendigung in Rechnung gestellt.
Vorausbezahlte Dienstleistungen müssen vom Auftraggeber während der vereinbarten Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Sofern nicht abweichend geregelt, erhält der Auftraggeber keine Gutschrift oder Rückvergütung für nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen.
Anfallende Fahrtkosten werden zum halben vereinbarten Stundenlohn nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
Vom Auftraggeber angeforderte, von Montag bis Samstag 20:00 – 6:00 und Sonntag ganztags erbrachte Dienstleistungen, werden mit einem Aufschlag von 50% zum vereinbarten Stundenlohn verrechnet.
Werden GENICT nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers einschränken, so kann GENICT Sicherheiten verlangen. Kommt der Auftraggeber diesem Verlangen innerhalb von 14 Tagen nicht nach, so ist der Auftragnehmer zur Einstellung der vereinbarten Leistungen und zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Diese Zahlungsbedingungen gelten unabhängig von Änderungs-, Ergänzungs- und Nachbesserungswünschen des Auftraggebers.
Ein Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt GENICT zur Leistungsunterbrechung oder Einstellung.
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Datum des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.
GENICT ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers und die von GENICT für den Auftraggeber erstellten Arbeiten als Referenz anzugeben und damit zu werben.
Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie basieren auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind, soweit in anderen Bedingungen nicht ausdrücklich begrenzt oder ausgeschlossen, nur für den unmittelbaren Schaden bis zur Höhe des ursprünglichen Auftragswertes zulässig. Die Haftung und der Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Gegenansprüche kann der Auftraggeber nur dann zur Aufrechnung bringen, wenn sie rechtskräftig entschieden oder unbestritten sind. Zurückhaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Urfahr-Umgebung. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind durch GENICT schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so werden diese von den Vertragsparteien durch solche ersetz, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Die Wirksamkeit des Vertrags wird dadurch nicht berührt.
Ried im Innkreis, 01.07.2021